Veröffentlicht am 9. Oktober 2026
BAföG zum Studienstart 2026/27: Was du jetzt bekommst und was sich erst 2027 ändert
BAföG im Wintersemester 2026/27: Höchstsatz, Wohnkostenpauschale von 380 Euro, Fristen und warum die geplanten 440 Euro erst ab dem Sommersemester 2027 kommen.
Wer im Oktober 2026 ein Studium beginnt und auf die höhere BAföG-Wohnkostenpauschale gehofft hat, muss sich gedulden. Die Anhebung von 380 auf 440 Euro im Monat war ursprünglich für das Wintersemester 2026/27 angekündigt. Nach aktuellem Stand kommt sie erst zum Sommersemester 2027. Dieser Beitrag erklärt, was für dich jetzt gilt, was geplant ist und was du bis wann erledigen solltest.
Was im Wintersemester 2026/27 gilt
Der Höchstsatz für Studierende liegt weiterhin bei 992 Euro im Monat. Er setzt sich zusammen aus 475 Euro Grundbedarf, 380 Euro Wohnkostenpauschale für alle, die nicht bei den Eltern wohnen, und 137 Euro Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Wer über die Eltern familienversichert ist, bekommt höchstens 855 Euro (Finanztip, Stand August 2026).
Die Pauschale für die Miete ist ein fester Betrag. Ob dein Zimmer 300 oder 600 Euro kostet, das BAföG-Amt rechnet in jedem Fall mit 380 Euro. Laut einem Bündnis um das Deutsche Studierendenwerk lagen 2025 in 33 von 70 untersuchten Hochschulstädten die Mieten für kleine Wohnungen oder WG-Zimmer darüber. Nach einer Auswertung des Moses Mendelssohn Instituts mit WG-Gesucht kostete ein WG-Zimmer im Wintersemester 2025/26 durchschnittlich 505 Euro.
Der Höchstsatz ist außerdem nicht der Normalfall. Im Jahr 2025 erhielten Studierende im Durchschnitt 682 Euro BAföG im Monat, wie das Statistische Bundesamt meldet. Wie viel du bekommst, hängt vom Einkommen deiner Eltern ab. Finanztip rechnet vor, dass verheiratete Eltern für den Höchstsatz etwa 44.000 Euro brutto im Jahr verdienen dürfen. Bei etwa 80.500 Euro ist eine Förderung eher unwahrscheinlich. Das sind Näherungswerte und ersetzen keinen Bescheid.
Was erst 2027 kommt
Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des 30. BAföG-Änderungsgesetzes beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, bis dahin gilt das heutige Recht. Laut Entwurf läuft es so:
- 1. April 2027 (Sommersemester 2027): Die Wohnkostenpauschale steigt von 380 auf 440 Euro, die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung steigen mit.
- Wintersemester 2027/28: Der Grundbedarf steigt von 475 auf 503 Euro.
- Sommersemester 2029: Der Grundbedarf steigt auf 563 Euro, das entspricht dem Regelsatz der Grundsicherung.
- Ab 1. August 2028: Die Freibeträge sollen jährlich um 1,5% angehoben werden.
Der Entwurf enthält auch Verschlechterungen. Studierende, die bei den Eltern wohnen, bekommen heute eine kleine Wohnpauschale, die laut studierenplus.de sinken und 2029 entfallen soll. Für dich als Erstsemester kann das bei der Frage zählen, ob sich ein Auszug finanziell lohnt. Auch der Leistungsnachweis nach dem vierten Semester soll ab April 2027 wegfallen.
Die Zahlen aus dem Entwurf können sich im Verfahren noch ändern. Plane für den Winter mit den heutigen Sätzen.
Fristen, die du kennen solltest
BAföG gibt es nicht rückwirkend. Finanztip nennt für das Wintersemester den 31. Oktober als spätesten Termin, wenn du im Oktober startest, ab dem Antragsmonat wird gezahlt. Wenn dein Semester am 1. Oktober beginnt, ist der Oktober also der Monat, in dem der Antrag eingehen sollte. Schick ihn lieber sofort ab, auch wenn noch Unterlagen fehlen.
Für die Studienstarthilfe von 1.000 Euro gilt eine Ausschlussfrist. Sie ist für Erstsemester gedacht, wenn du oder deine Eltern vor dem Studium Bürgergeld (seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld), Kinderzuschlag, Wohngeld oder andere Sozialleistungen bezogen habt. Den Antrag stellst du bis zum Ende des Monats, der auf den Studienbeginn folgt. Beginnst du am 1. Oktober, ist das der 30. November. Beantragt wird sie online über BAföG-digital.
Der Folgeantrag sollte zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Amt liegen. Für das Wintersemester nennt Finanztip dafür den 31. Juli, sonst kann die Zahlung zeitweise stocken.
Was du für den Antrag brauchst
Vor allem den Steuerbescheid deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr. Für das Wintersemester 2026/27 ist das der Bescheid für 2024. Bei der Erstantragstellung nutzt du Formblatt 1 für deinen eigenen Antrag, Formblatt 2 für die Bescheinigung der Hochschule, das oft entfällt, wenn sie elektronisch gemeldet wird, und Formblatt 3 für die Angaben zum Einkommen. Jedes Elternteil füllt ein eigenes Formblatt 3 aus.
Eigenes Vermögen bis 15.000 Euro bleibt unter 30 Jahren anrechnungsfrei. Ein Nebenjob bis 603 Euro brutto im Monatsdurchschnitt wird nicht angerechnet, ab 2027 sind es 633 Euro. Die Grenze gilt über den ganzen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten, Ferienjobs zählen also mit.
BAföG ist zur Hälfte ein Zuschuss und zur Hälfte ein zinsloses Darlehen. Zurückzahlen musst du höchstens 10.010 Euro, die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Ein Antrag lohnt sich deshalb auch dann, wenn du nur eine kleine Teilförderung erwartest.
Wie du deinen Anspruch prüfst
Ein Online-Rechner wie der von deutschland-rechner.de gibt dir in zwei Minuten eine erste Orientierung. Verbindlich ist nur der Bescheid deines BAföG-Amts, das bei deinem Studierendenwerk sitzt. Die offizielle Informationsseite ist bafoeg.de, die kostenlose BAföG-Hotline erreichst du unter 0800 223 63 41.
Wenn du noch nicht weißt, was du studieren willst, hilft dir der kostenlose Fragebogen auf findemeinstudium bei der Auswahl. Und falls du später das Fach wechselst: Im Bachelor ist das laut Finanztip bis zum fünften Semester möglich, ohne dass die Förderung endet. Mit dem Wechsel beginnt die Bezugsdauer neu.
Als Faustregel für dein Budget bleibt, dass die Miete der größte Posten ist. In der 22. Sozialerhebung gaben Studierende dafür im Schnitt 410 Euro im Monat aus, bei einem durchschnittlichen Gesamtbudget von 1.106 Euro. Die Erhöhung auf 440 Euro im Sommer 2027 deckt dann zum ersten Mal mehr als diesen Durchschnitt ab.
Fächer in diesem Artikel
Welches Fach passt zu dir?
Der Fragebogen dauert etwa zehn Minuten und vergleicht deine Interessen mit 80 Studienfächern. Das Ergebnis ist gratis.
Zum FragebogenQuellen
- BAföG 2026: Voraussetzungen, Höhe & Antrag (Sparkasse)
- Bafög 2026: Höchstsatz, Freibetrag & Voraussetzungen (Finanztip)
- BAföG-Reform 2027: Zeitplan, Höchstsatz, Haken (studierenplus.de)
- BAföG-Rechner 2026/2027 (Deutschlandrechner)
- BAföG 2026/27: Diese Sätze gelten wirklich, und das verschiebt sich (Werkstudentengenie)
- 22. Sozialerhebung - Studierendenwerk Frankfurt am Main
Dieser Artikel wurde mit KI recherchiert und geschrieben und mit den Quellen unten abgeglichen. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns.